Bitte lies dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig durch. Durch eine Terminvereinbarung bei mir erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden, die dazu dienen, die Qualität meiner Arbeit zu gewährleisten. Gültig ab 01.01.2024
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Ariane Wittmann, nachfolgend "Wegweiser Pferd" genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als "Tierhalter" bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des § 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungs-/ Dienstvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmal deutlich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
Der Behandlungs-/ Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Wegweiser Pferd bezüglich therapeutischer Betreuung oder Unterrichtserteilung annimmt und sich an Wegweiser Pferd zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Auf Basis dieses Behandlungs-/ Dienstvertrages zwischen Wegweiser Pferd und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen, Behandlungen und Unterrichtsstunden. Bei einer mündlichen, schriftlichen oder telefonischen Zustimmung bzw. Terminvereinbarung gilt der Behandlungs-/ Dienstvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungs-/ Dienstvertrages treten diese AGB in Kraft. Wegweiser Pferd behält sich vor einen Behandlungs-/ Dienstvertrag auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie oder das Training durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnostik unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc. Wegweiser Pferd kann den Behandlungs-/ Dienstvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Wegweiser Pferd für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,75 € pro gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch Wegweiser Pferd richtet sich nach dem ausgeschriebenen oder kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich vor jeder Behandlung per Überweisung oder sofort nach jeder einzelnen Behandlung in Bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist nur auf Anfrage möglich. Bei Therapie- oder Unterrichtsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistung erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen Kosten in Höhe von 20 € Bearbeitungspauschale. Bei Terminverschiebungen, egal aus welchem Grund, werden ebenfalls 20 € Bearbeitungspauschale berechnet. Kommt es zur Unterschreitung der 48 Stunden vor dem Termin kann Wegweiser Pferd das Honorar in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung berechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie oder Unterrichtsstunde jederzeit kündigen. Wegweiser Pferd kann dann die volle Höhe des vereinbarten Honorars für die gebuchte Leistung in Rechnung stellen.
§ 5 Aufzeichnung und Daten
Verlaufsdokumentationen einschließlich Bilder, welche durch Wegweiser Pferd für die Dokumentation des Unterrichtsverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Wegweiser Pferd. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, kann jedoch auf Anfrage Einblick erhalten. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regeln der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
§ 6 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 8 der ABG verwiesen.
§ 7 Leistungserbringung in Abwesenheit des Besitzers
Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung oder dem Training seines Tieres durch Wegweiser Pferd in seiner Abwesenheit, übernimmt Wegweiser Pferd keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. Wegweiser Pferd haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die von Wegweiser Pferd erbrachte Dienstleistung zurückzuführen sind, übernimmt Wegweiser Pferd keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt Wegweiser Pferd ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der erbrachten Leistung an Wegweiser Pferd gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr auch im Falle dessen, dass diese mit Wegweiser Pferd zusammen arbeiten und/ oder beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung einer Therapie gewünscht, haftet Wegweiser Pferd nicht für die entstandenen Folgen. Trott ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Wegweiser Pferd hierfür nicht. Auch garantiert Wegweiser Pferd keinen Heilungserfolg.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB unvollständig sein, so werden die übrigen Inhalte der AGB davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt es durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.