Bitte lies dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig durch. Durch eine Terminvereinbarung bei mir erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden, die dazu dienen, die Qualität meiner Arbeit zu gewährleisten. Gültig ab 01.01.2024
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Ariane Wittmann, nachfolgend "Wegweiser Pferd" genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als "Tierhalter" bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des § 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungs-/ Dienstvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmal deutlich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
Der Behandlungs-/ Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Wegweiser Pferd bezüglich therapeutischer Betreuung oder Unterrichtserteilung annimmt und sich an Wegweiser Pferd zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Auf Basis dieses Behandlungs-/ Dienstvertrages zwischen Wegweiser Pferd und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen, Behandlungen und Unterrichtsstunden. Bei einer mündlichen, schriftlichen oder telefonischen Zustimmung bzw. Terminvereinbarung gilt der Behandlungs-/ Dienstvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungs-/ Dienstvertrages treten diese AGB in Kraft. Wegweiser Pferd behält sich vor einen Behandlungs-/ Dienstvertrag auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie oder das Training durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnostik unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc. Wegweiser Pferd kann den Behandlungs-/ Dienstvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Wegweiser Pferd für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,75 € pro gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch Wegweiser Pferd richtet sich nach dem ausgeschriebenen oder kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich vor jeder Behandlung per Überweisung oder sofort nach jeder einzelnen Behandlung in Bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist nur auf Anfrage möglich. Bei Therapie- oder Unterrichtsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistung erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 4 Rücktritt, Terminabsagen und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden individuell unter Berücksichtigung von Zeit, Ort, Dauer und Tourenplanung fest eingeplant. Eine kurzfristige Weitervergabe ist in der Regel nicht möglich.
• Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
• Bei Absagen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin wird eine Stornopauschale in Höhe von 30 € pro eingeplantem Pferd berechnet.
• Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Dem Tierhalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits entstandene Fahrt- oder Vorbereitungskosten können unabhängig davon in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Aufzeichnung und Daten
Verlaufsdokumentationen einschließlich Bilder, welche durch Wegweiser Pferd für die Dokumentation des Unterrichtsverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Wegweiser Pferd. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, kann jedoch auf Anfrage Einblick erhalten. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regeln der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
§ 6 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 8 der ABG verwiesen.
§ 7 Leistungserbringung in Abwesenheit des Besitzers
Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung oder dem Training seines Tieres durch Wegweiser Pferd in seiner Abwesenheit, übernimmt Wegweiser Pferd keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Wegweiser Pferd erbringt Dienstleistungen im Bereich Training, Unterricht und therapeutischer Begleitung von Tieren. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein Heil- oder Trainingserfolg, wird nicht geschuldet.
Wegweiser Pferd haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Wegweiser Pferd nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst oder durch das Tier verursacht werden, insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wegweiser Pferd. Werden therapeutische oder trainingsbezogene Empfehlungen von Wegweiser Pferd nicht oder nur teilweise umgesetzt oder werden relevante Informationen gemäß § 6 dieser AGB nicht oder unvollständig mitgeteilt, übernimmt Wegweiser Pferd hierfür keine Haftung für daraus entstehende Folgen. Sofern Leistungen in Abwesenheit des Tierhalters auf dessen ausdrücklichen Wunsch erfolgen, geschieht dies auf eigenes Risiko des Tierhalters.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB unvollständig sein, so werden die übrigen Inhalte der AGB davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt es durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
